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Flexibilität der Zeitarbeit erhalten

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) warnt davor, den Einsatz von Zeitarbeit zu behindern. Weniger Flexibilität beim Personaleinsatz schränkt die Fähigkeit der Wirtschaft ein, in einem unsicheren konjunkturellen Umfeld auf Auftragsspitzen zu reagieren.

"Zeitarbeit ist insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise in Deutschland eine Erfolgsgeschichte. Die Branche hat 15 Prozent des deutschen Aufschwungs erwirtschaftet, obwohl sie nur zwei Prozent aller Erwerbstätigen stellt. Unternehmen konnten mit Hilfe der Zeitarbeit auch in unsicheren Zeiten die Produktion wieder hochfahren. Auch die Mitarbeiter, die häufig aus der Arbeitslosigkeit heraus, einen regulären, sozialversicherungspflichtigen Job in einem Zeitarbeitsunternehmen fanden, haben davon profitiert. Diese Erfolge dürfen nicht leichtfertig verspielt werden, indem aus reinem Populismus der Spielraum für Zeitarbeit eingeengt wird. Dann können die Unternehmen ihrer Funktion als Taktgeber des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht werden", macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.

Quelle: Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft / BDWi

Zwei Urteile stärken die Zeitarbeit

Zwei Urteile deutscher Arbeitsgerichte vom Mittwoch zeigen, dass die gewerkschaftlich unterstützte Blockadehaltung von Betriebsräten gegen Zeitarbeit juristisch haltlos ist. „Durch die aktuelle Rechtsprechung fühlen wir uns in unserer Auffassung voll und ganz bestätigt“, sagt der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes Personaldienstleister (BAP), Volker Enkerts. „Zeitarbeitnehmer sind vollwertige Arbeitskräfte in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis“, so Enkerts weiter. Es gibt keinen Zweifel, dass jedes Unternehmen sie bei Bedarf einstellen können müsse.

Zunächst hatte das Arbeitsgericht Leipzig entschieden, dass der Automobilhersteller BMW in seinem dortigen Werk 33 Zeitarbeitnehmer einstellen darf, die beispielhaft für die etwa 1.100 Zeitarbeitnehmer zur Debatte standen. Der Betriebsrat hatte die Zustimmung dazu zuvor verweigert.

Auch Lufthansa, die größte deutsche Fluglinie, kann nun Zeitarbeitnehmer als Flugbegleiter einsetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen Antrag der Personalvertretung der Airline auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit sollte der Lufthansa untersagt werden, bei der Auswahl des Kabinenpersonals mit Zeitarbeitsfirmen zu kooperieren.

Presseinformation - BAP vom 15.02.2012

Zeitarbeit ist jetzt auch Lohnmotor

Nirgendwo sind die Verdienste so schnell gewachsen

Spitzenreiter Zeitarbeit: Was der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bereits im Oktober vermeldet hat, ist nun amtlich. Die Monatsverdienste sind im abgelaufenen Jahr so stark gestiegen wie in keiner anderen Branche. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts, über die die Berliner Zeitung berichtet hat. Demnach lagen die Tariflöhne in der Zeitarbeit 2011 um 4,1 Prozent höher als im Vorjahr. Im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige betrug der Zuwachs dagegen lediglich 1,5 Prozent.

BAP-Vizepräsident und Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer erklärt: "Die Löhne in der Zeitarbeit sind überproportional gestiegen. Die Zeitarbeit ist also nicht nur Job-, sondern jetzt auch Lohnmotor.“ Zeitarbeitnehmer allein in der untersten Lohngruppe hatten im Mai 2011 eine Tariferhöhung von 2,5 Prozent in Westdeutschland und 3,6 Prozent in Ostdeutschland erhalten (BZA/DGB- Tarif-gemeinschaft). Zum November 2011 gab es noch einmal mehr, und zwar weitere 1,3 (West) und 1,7 Prozent (Ost).

Zwei Beispiele: Das Tarifniveau in der Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten ohne oder nur mit kurzer Anlernzeit) ist auf 7,89 Euro pro Stunde (West) gestiegen. In der Entgeltgruppe 9 (für Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern) gibt es nun 17,76 Euro pro Stunde (West). Unter anderem wegen der starken Nachfrage nach Arbeitskräften wird aber oft von den Tariflöhnen nach oben abgewichen. Eine weitere Tariferhöhung erfolgt zum 1. November 2012.

Im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der aus dem BZA (Bundesverband Zeitarbeit) und dem AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) hervorgegangen ist, gibt es zwei Tarife: Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik. Fast alle Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht und werden zu nahezu 100 Prozent nach Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche bezahlt.

Presseinformation - BAP vom 30.01.2012

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